
Rhein-Erft: Mieterverein rät zu Maßnahmen wegen Gaspreisen
Den Abschlag für die Nebenkosten anpassen oder genug Geld zurücklegen – das rät der Mieterverein in Bergheim aktuell den Mietern im Rhein-Erft-Kreis. Vor allem wer seine Gaskosten über die Nebenkostenabrechnung zahlt und keinen eigenen Vertrag hat, sollte sich jetzt schon mit seinem Vermieter in Verbindung setzen, heißt es.
Veröffentlicht:
Denn auch wenn der Vermieter nicht vorab über die Preiserhöhungen informiert, sei der Mieter am Ende des Jahres zu einer Nachzahlung verpflichtet. Gleichzeitig kann der Mieter seinen Vermieter auch nicht zum Abschluss eines möglichst günstigen Vertrages zwingen – es gilt hier aber das Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Heißt: Der Vermieter ist verpflichtet einen neuen Vertrag abzuschließen, wenn es am Markt deutlich günstigere Anbieter gibt, die die gleichen Dienstleistungen bieten. Da der Mieter das aber erst überprüfen kann, wenn er die Abrechnung erhalten hat, sollte man sich jetzt schon mit seinem Vermieter zusammensetzen, um hier gemeinsam die beste Lösung zu finden, heißt es vom Mieterverein.