Rhein-Erft: Lockerere Kontaktbeschränkungen über Ostern

Über das Osterwochenende werden in NRW die Kontaktbeschränkungen auch in Regionen mit hoher Corona-Inzidenz gelockert.

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Von Gründonnerstag bis Ostermontag (1. bis 5. April) dürften sich landesweit unabhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Corona-Schutzverordnung. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.

Eigentlich gilt in Kommunen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 100, dass sich Menschen aus einem Hausstand nur mit einer weiteren Person im öffentlichen Raum treffen dürfen. Diese Regelung wird für das Osterwochenende aufgeweicht. Im Rhein-Erft-Kreis liegt die Inzidenz aktuell bei 120,7.

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