
© Radio Erft
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Von dem Verbot sind auch CBD-Öle betroffen, die als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden. Dagegen gilt die Regelung nicht für die Produkte, die als Arzneimittel oder Cremes zugelassen sind und verkauft werden. CBD-Produkte enthalten Wirkstoffe aus der Hanfpflanze. Der Grund für das Verbot ist, dass es sich bei CBD um ein neuartiges Lebensmittel handelt, das erst zugelassen werden muss. Der Rhein-Erft-Kreis setzt mit seinem Verbot nach eigenen Angaben die bestehende EU-Regelung um.
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