
Im Rhein-Erft-Kreis gilt ab Mittwoch (27.05.) ein nächtliches Verbot für Mähroboter. Die Regelung betrifft private und gewerbliche Flächen im gesamten Kreisgebiet. Mähroboter dürfen damit nur noch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fahren. Nach Angaben des Kreises soll das vor allem Igel und andere Wildtiere schützen, die in den Nachtstunden unterwegs sind.
Der Hintergrund: Igel rollen sich bei Gefahr oft zusammen, statt wegzulaufen. Gegen die rotierenden Klingen der Geräte haben sie deshalb kaum eine Chance. Laut Rhein-Erft-Kreis werden jedes Jahr immer wieder Tiere schwer verletzt oder getötet. Neben Igeln sind auch Frösche, Kröten, Molche und Blindschleichen betroffen. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Rhein-Erft-Kreis appelliert außerdem an Gartenbesitzer und Dienstleister, auch beim Einsatz von Rasentrimmern oder Freischneidern vorsichtig zu sein. Höhere Wiesen und andere Gartenbereiche sollten vor dem Mähen kontrolliert werden.