
© RB
© RB
Symbolbild
Anzeige
Hintergrund ist der Erlass des NRW-Innenministeriums, Bußgelder wieder nach der alten Rechtsordnung zu ahnden. Und das bedeutet geringere Strafen für Tempo-Verstöße. Das gilt auf jeden Fall für alle Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Was mit den Verfahren passiert, die bereits nach der neuen Straßenverkehrsordnung abgeschlossen wurden, soll sich dann am Montag auf Kreisebene klären. Möglicherweise werden auch sie noch einmal nach der alten Verordnung bearbeitet. Dann könnten viele Fahrer ihren Führerschein wieder bekommen.
Anzeige