
Rhein-Erft: Kreis begrüßt Änderung zur Auffrischungsimpfung
Rolle rückwärts bei den Booster-Impfungen ab vier Wochen. Nicht nur beim Rhein-Erft-Kreis hat der Erlass des Gesundheitsministeriums für Kritik und Unverständnis gesorgt. Jetzt wurde die Regelung zur Auffrischungsimpfung wieder geändert. Der Kreis begrüßt die Entscheidung.
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.12.2021 11:33
Der Booster ab vier Wochen war weder von den vorhandenen Kapazitäten an Personal und Impfstoff gedeckt noch medizinisch sinnvoll, so Gesundheitsdezernent Nettersheim. Bei den niedergelassenen Ärzten und in den kommunalen Strukturen hat sie aber für einen enormen Mehraufwand durch Nachfragen und unnötige Abstimmungen gesorgt, was angesichts der momentanen Belastung der Systeme nur schwer zu verkraften ist. Man wird sich jetzt an die neue Regel halten und im Grundsatz nur Personen impfen, deren Grundimmunisierung mindestens vier am besten aber fünf Monate zurückliegt, teilt der Kreis mit.