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Rhein-Erft: Kontaktbeschränkungen gelten nicht in Gastronomie
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Rhein-Erft: Kontaktbeschränkungen gelten nicht in Gastronomie

2G oder 2G plus – Diese Regelung ist beim Restaurantbesuch zu beachten. Die neue Kontaktbeschränkung der Coronaschutzverordnung, wonach sich nicht mehr als 10 Personen treffen dürfen, gilt allerdings in der Gastronomie nicht. Demzufolge sind Silvester- oder Geburtstagsfeiern in Restaurants kein Problem: Das möchte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband noch einmal klarstellen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 29.12.2021 13:23

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In den vergangenen Tagen sei es hier bei vielen Gästen deswegen zu Irritationen gekommen. Aber durch die Kontrollpflicht der 2G-Nachweise, könne auf die Kontaktbeschränkungen verzichtet werden. Weiter verboten bleiben aber Tanzveranstaltungen, sowie der Betrieb von Clubs und Discotheken.

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