
© Pixabay/Symbolbild
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Rhein-Erft / Köln: Viele Verbote am Karfreitag
Volksfeste, Konzerte oder Tanzveranstaltungen sind am Karfreitag an Rhein und Erft tabu – denn der Feiertag gehört zu den sogenannten „Stillen Feiertagen“. Das bedeutet, dass viele Dinge nicht gestattet sind.
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.04.2023 12:43
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Beispielsweise sind Partys in Gaststätten und zu Hause verboten. Und auch Sportveranstaltungen sind nicht erlaubt. Deswegen gibt es auch kein Freitagsspiel in der Fußballbundesliga. Daneben bleiben auch Spielhallen und Wettbüros dicht. Dagegen dürfen Museen und der Zoo sowie Saunen und Fitness- und Sonnenstudios öffnen.
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