Rhein-Erft: Keine Ausweiskontrollen durch Gastwirte

Obwohl das Land NRW ein Bußgeld für falsche Kontaktangaben in Restaurants verhängt, sind Gastwirte nicht verpflichtet, die Ausweise der Gäste zu kontrollieren. Das sagt der DEHOGA im Rhein-Erft-Kreis.

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Stattdessen sollen die Gastwirte mithelfen, indem sie die Besucherlisten auf Plausibilität kontrollieren und beispielsweise schon bei einer Reservierung die Daten der Gäste erfassen. Denn laut Georg Frey, dem Vorsitzenden des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) im Rhein-Erft-Kreis, darf es nicht sein, dass Gäste sich mit Fantasienamen wie Donald Duck in die Listen eintragen. Daher appelliert der DEHOGA an die eigene Verantwortung der Gäste, sich selbst und andere durch korrekte Kontaktangaben zu schützen. Wer bei der Angabe falscher Daten erwischt wird, zahlt ab morgen 250 Euro.

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