
Rhein-Erft: Impfpflicht bringt Gesundheitsamt viel Arbeit
Ab Mittwoch gilt die Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal. Mitarbeitende müssen also ihre Corona-Impfung oder Genesung nachweisen. Oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.03.2022 09:04
In den Krankenhäusern im Kreis liegt die Impfquote im Schnitt knapp unter 100 Prozent, das hat eine Radio-Erft-Abfrage gezeigt. Die meisten Mitarbeitenden müssen gar nicht überzeugt werden, sondern sehen im Arbeitsalltag die Notwendigkeit der Impfung selbst, heißt es etwa vom Sana-Krankenhaus in Hürth. In den Krankenhäusern in Frechen und Bedburg allerdings liegt die Impfquote nur bei rund 85 Prozent. Das seien nicht alles Impfverweigerer, so ein Sprecher. Einige wüssten noch gar nicht, dass sie ihre Status nachweisen müssen. Das Kreisgesundheitsamt muss dann ab jetzt die Fälle prüfen, die keinen Nachweis erbringen. Eventuell werden dann auch Verfahren eingeleitet, und das dauert. Ein sofortiger Jobverlust droht also nicht. Am Ende der Prüfung könnte aber im Ernstfall dennoch ein Betretungs- oder auch Beschäftigungsverbot für die Person stehen. Der Aufwand ist nach Angaben eines Kreissprechers groß.