Rhein-Erft: Gemischte Gefühle im Einzelhandel wegen 2G-Regel

Einkaufen nur mit Maske und Impfnachweis – in den Geschäften an Rhein und Erft gilt die 2G-Regel. Das haben Bund und Länder in ihren neuen Corona-Beschlüssen festgelegt. Der Einzelhandel reagiert mit gemischten Gefühlen auf diese neue Regelung.

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Laut Einzelhandelsverband fallen damit natürlich viele noch ungeimpfte Kunden weg, vor allem Jüngere, meint der Verbandssprecher. Andererseits beklagen viele Geschäft bereits seit einiger Zeit, dass offenbar aus Angst vor einer Ansteckung weniger Kunden kommen. Durch die 2G-Regel könnten die Händler den Kunden mehr Sicherheit bieten. Der Verband hofft deshalb, dass sich geimpfte und genesene Kunden davon wieder in die Geschäfte locken lassen und ihre Weihnachtseinkäufe im Handel vor Ort erledigen. Diese Hoffnung hat Andreas Neuhaus nicht, Er ist Schuhhändler in Brühl – er ist stinksauer auf die Politik und ihm fehlt jedes Verständnis für die neue Regelung. Für ihn ist klar, der Einzelhandel ist kein Pandemie-Treiber. Ausnahmen der 2G-Regel gelten nur für die Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Apotheken, Drogerien und Bäcker.

IHK sieht neue Regeln eindeutig kritischer

Schließungen und Kapazitätsbegrenzungen seien Gift für die Unternehmen, heißt es von der Industrie- und Handelskammer. Die Organisation hat mit Unverständnis auf die Beschlüsse reagiert. Für ohnehin stark betroffene Branchen wie Gastronomie und Veranstaltungswirtschaft sei zum zweiten Mal das Weihnachtsgeschäft gefährdet. Außerdem bemängelt die IHK bei uns, dass die Vorgaben der Politik nicht eindeutig sind. Und: Vor zwei Wochen sei noch die Hospitalisierungsrate DAS Kriterium gewesen, jetzt sei es wieder die Inzidenz.

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