Rhein-Erft: Führerschein-Umtausch geht in die Verlängerung

Bis Mittwoch hätten die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten Führerscheine umtauschen müssen. Viele Menschen im Kreis haben das nicht geschafft – sie haben jetzt noch etwas mehr Zeit. Die Umtauschfrist wurde um ein halbes Jahr verlängert.

© RB

Erst ab Mitte Juli kann die Polizei damit ein geringes Verwarngeld kassieren, schreibt der Rhein-Erft-Kreis auf seiner Homepage. Weil man mit einem ungültigen Führerschein unterwegs ist – die Fahrerlaubnis betrifft das nicht. Insgesamt sind laut Kreis etwa 26.000 Personen von der ersten Umtauschfrist für Papierführerscheine betroffen. Wie viele davon bereits auf den Kartenführerschein umgestiegen sind, kann nicht gesagt werden. Falls noch nicht passiert, müssen sich Autofahrer einen Termin beim Straßenverkehrsamt machen und den Lappen in den Kartenführerschein umtauschen. Kurzfristige Termine dafür sind nur sporadisch verfügbar, ab Ende Februar gibt es noch die freie Auswahl. Welche Unterlagen Autofahrer für den Umtausch brauchen, gibt es hier beim Rhein-Erft-Kreis. Hier geht es zu den Terminen.

Weitere Meldungen