
Rhein-Erft: Erleichterung bei der Impfterminvergabe
Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sollen leichter an eine Corona-Impfung kommen. Der Rhein-Erft-Kreis weist darauf hin, dass sich Betroffene ab Freitag einfach einen Termin buchen können und keinen Antrag mehr beim Kreis stellen müssen. Geimpft wird dann im Impfzentrum in in Hürth. Betroffene können aber auch weiterhin beim Hausarzt geimpft werden. Das Impfzentrum ist ein zusätzliches Angebot.
Veröffentlicht: Sonntag, 25.04.2021 09:25
Die Termine für das Impfzentrum können wie gehabt telefonisch unter der 0800 – 116 117 01 oder online hier vereinbart werden. Für die Vereinbarung eines Impftermins werden die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht. Eine Partnerimpfung ist allerdings nicht vorgesehen.
Wer zu den Vorerkrankten gehört, die nun in NRW impfberechtigt sind, steht in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in § 3 Abs. 1 Nr. 2:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen LebererkrankungPersonen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem CoronavirusSARS-CoV-2 besteht.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt:
Mir ist es wichtig, den vielen besorgten Menschen, die chronisch vorerkrankt sind und zur Priorität 2 gehören, ein Impfangebot zu unterbreiten. Schon vorher waren Impfungen dieser Gruppen zwar beispielsweise im Rahmen von Einzelentscheidungen oder über die Arztpraxen möglich. Da die Impfkontingente in den Arztpraxen noch begrenzt sind, warten aber noch zu viele auf einen Impftermin. Klar ist, dass diese Zielgruppe bei ihren Ärztinnen und Ärzten am besten aufgehoben ist. Deswegen sollen und müssen die Impfungen dort auch künftig stattfinden. Unsere Impfzentren können aber für einen kurzen Übergangszeitraum mit den vorhandenen Kapazitäten unterstützen.
Weiter heißt es aus dem Ministerium, dass die Möglichkeit der Terminbuchung im Impfzentrum zunächst auf Mai begrenzt ist. Das Angebot ist als Teil eines Übergangsprozesses in die Regelversorgung zu verstehen. Personen mit schweren Vorerkrankungen, die aktuell noch keinen Impftermin bei ihrem Arzt erhalten, sollen sich kurzfristig im Impfzentrum impfen lassen können. Sie können aber auch weiterhin Termine beim Arzt machen. Es handelt sich dabei um ein ergänzendes Angebot, denn aktuell erreichen das Ministerium noch Eingaben von Personen mit schweren Vorerkrankungen, die aufgrund der begrenzten Impfdosen noch keinen Impftermin bei einem Arzt bekommen.