
Rhein-Erft: Einzelhandelsverband fürchtet Vertrauensverlust
Vor allem in Supermärkten, Discountern und Drogerien tragen die Mitarbeiter an den Kassen immer seltener einen Mund- Nasenschutz.
Das ist rein rechtlich in Ordnung, wenn es zum Kunden hin eine Plexiglasabtrennung gibt und Abstand und Lüftung gewährleistet sind.
Veröffentlicht: Mittwoch, 04.11.2020 07:13
Der Einzelhandelsverband bei uns übt an dem Vorgehen aber trotzdem Kritik. Das könne die Kunden verunsichern und das Image der ganzen Branche schädigen, heißt es. Der Einzelhandel muss laut dem Verband alle nur erdenklichen Schutzmaßnahmen treffen, auch über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Denn nur so schaffe man bei den Kunden Vertrauen auf einen sicheren Einkauf. Die betroffenen Unternehmen sehen das aber anders. So heißt es von Rewe, Aldi und dm, dass man sich an die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung halte. Kassen-Mitarbeiter, die möchten, dürften auch Maske tragen. Insgesamt gibt sich die Branche aber zugeknüpft und wenig auskunftsbereit. Lidl, Penny und Rossmann haben auf unsere Anfrage gar nicht reagiert. Viele Wissenschaftler sind inzwischen sicher, dass Masken die Ausbreitung des Corona-Virus deutlich verringern – und sowohl den Träger als auch das Gegenüber zu großen Teilen schützen.
Die Gewerkschaft Verdi sieht es durchaus positiv, dass Mitarbeiter an den Kassen teils auf das Tragen einer Maske verzichten können. Viele seien erleichtert, wenn ihr Arbeitgeber das erlaube. So könnten die Leute freier atmen. Da, wo Maske getragen werden müsse, hänge viel vom Arbeitgeber ab. Manche würden dann mehr Pausen erlauben, anderen sei es egal, dass die Arbeit mit Maske anstrengender sei, sagte eine Verdi-Sprecherin.
Das sagt das NRW-Gesundheitsministerium
Die Verpflichtung zum Tragen einer MNB nach Satz 1 CoronaSchVO kann für Inhaber, Leiter und Beschäftigte von Geschäften durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas o.ä.), hilfsweise – falls das dauerhafte Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt – durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden.
Infektiologisch stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Die Übertragung von SARS-CoV-2 erfolgt neben Tröpfchen auch über Aerosole. Durch das Einhalten des Mindestabstands kann mit einer gewissen Einschränkung auch die Exposition gegenüber Aerosolen verringert werden. Halten sich viele Personen jedoch in einem schlecht belüfteten Raum auf, kann es zu einer verstärkten Produktion sowie Anreicherung von Aerosolen kommen, die selbst bei Einhaltung des Mindestabstands zu Infektionen mit SARS-CoV-2 führen können. Sofern auf eine ausreichende Belüftung von Innenräumen sowie die Einhaltung des Mindestabstands geachtet wird, ist die Gefahr einer Übertragung von SARS-CoV-2 über Aerosole auch ohne das Tragen einer MNB deutlich reduzierbar.