Rhein-Erft: Brutzeit beginnt

Wer seine Hecken und Sträucher zurückschneiden will, der muss sich beeilen. Viele Vögel beginnen auch im Kreis mit der Balz und dem Nestbau. Ab dem 1. März startet dann offiziell die Nist- und Brutzeit.

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Danach sind laut dem Bundesnaturschutzgesetz bis zum 30. September alle Fällungen und Schnittmaßnahmen grundsätzlich verboten. Darauf weißt der NABU Nordrhein-Westfalen hin. Nach dem 28. Februar sind nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Die Vorschriften dienen vor allem dem Schutz der Vögel, die beim Nestbau und beim Brüten nicht gestört werden dürfen.

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