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Rhein-Erft: Besucherregelungen in Krankenhäusern
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Rhein-Erft: Besucherregelungen in Krankenhäusern

Telefonische Anmeldung bei der Station oder Gesundheitscheck beim Einlass – in den Krankenhäusern im Rhein-Erft-Kreis gibt es aktuell teilweise verschiedene Regeln für Besucher. Wer einen Patienten im St. Katharinen-Hospital in Frechen besuchen will, muss das beispielsweise vorher bei der jeweiligen Station anmelden. 

Veröffentlicht: Dienstag, 22.03.2022 13:38

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Denn hier muss der zuständige Oberarzt die Erlaubnis für den Besuch erteilen. Dann darf eine Person für eine halbe Stunde pro Tag den Patienten besuchen. Im Maria-Hilf-Krankenhaus in Bergheim und im Dreifaltigkeitskrankenhaus in Wesseling gibt es vor dem Einlass ins Gebäude ein Gesundheitsscreening. Dabei stellen Mitarbeiter den Besuchern Fragen zu möglichen Corona-Symptomen und messen die Körpertemperatur. Hier dürfen Besucher dann für eine Stunde ins Krankenhaus. Auch im Marienhospital in Brühl und im SANA-Krankenhaus in Hürth müssen Besucher eine Besucherkarte ausfüllen, um Corona-Symptome ausschließen und die Kontaktverfolgung gewährleisten zu können. In allen Krankenhäusern gilt dabei die 2G+-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht. 

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