Rhein-Erft: Aufenthaltsverbot für Lützerath bleibt

Das Verwaltungsgericht Aachen hat am Donnerstagnachmittag einen Eilantrag von Klimaaktivisten aus Lützerath gegen das Aufenthaltsverbot in dem Ort abgelehnt. Das Gericht stufte die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg mit dem Aufenthaltsverbot als «voraussichtlich rechtmäßig» ein.

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Sie finde ihre Rechtsgrundlage im Polizei- und Ordnungsrecht. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

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