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Gerade in der Ernährungsindustrie und Gastronomie sind die Urlaubsgelder häufig tariflich festgelegt, werden aber auch gerne mal vergessen, so die Gewerkschaft. Auch Mini-Jobber, Azubis und Teilzeit-Kräfte haben einen Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn es im Tarif verankert ist. Sprich: wenn alle Vollzeit-Beschäftigen Urlaubsgeld bekommen, dann müssen es auch die 450-Euro- und Teilzeit-Jobber bekommen. Laut Arbeitsagentur arbeiten bei uns im Rhein-Erft-Kreis fast 10.000 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe.
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