
Rhein-Erft: Ab heute gilt 2G-Pflicht im Einzelhandel
Wer ab heute in den Innenstädten an Rhein und Erft shoppen geht, muss auf jeden Fall seinen Impf- oder Genesenen-Nachweis dabeihaben. Und den Ausweis. Die Händler müssen jetzt von sämtlichen Kunden die 2G-Nachweise kontrollieren. Die viertägige Übergangsregelung, wonach Stichproben ausreichen, sei dann ausgelaufen, teilt unter anderem die Stadt Köln mit Verweis auf die Coronaschutzverordnung mit. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien.
Veröffentlicht:
Vielerorts wird noch an Konzepten gearbeitet, wie die 2G-Nachweise in Zukunft kontrolliert werden. Also ob jeder Händler immer alles prüft muss. Oder ob Kunden nach einmaliger Kontrolle ein Bändchen oder einen Stempel bekommen, mit dem sie dann in alle anderen Geschäften dürfen.