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Rhein-Erft: Ab Freitag gilt "3G"-Regel in vielen Bereichen
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Rhein-Erft: Ab Freitag gilt "3G"-Regel in vielen Bereichen

Ab kommenden Freitag gelten in NRW neue Coronaregeln. Liegen Landkreise insgesamt fünf Tage über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35, müssen Menschen für einen Besuch der Innengastronomie, bei einer Hotelübernachtung oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder genesen sein.

Veröffentlicht: Dienstag, 17.08.2021 11:45

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Dasselbe gilt auch für Veranstaltungen in Innenräumen, für körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im Freien ab 1.000 Personen. Für Clubs, Diskotheken und sexuelle Dienstleistungen reicht kein Schnelltest, es muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die "3G"-Regel unabhängig von der Inzidenz. Schulpflichtige Kinder gelten aufgrund ihrer Schulpflicht generell als getestet. Sie müssen dort, wo die Regeln gelten, nur ihren Schülerausweis vorzeigen. Kinder bis zum Schuleintritt sind generell Getesteten gleichgestellt. Da der Rhein-Erft-Kreis schon länger über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 liegt, werden die Regeln auch bei uns ab Freitag gelten. Hier gibt es die neuen Regeln in der Übersicht.

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