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Rhein-Erft: 3-G-Regel gilt im Freibad
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Rhein-Erft: 3-G-Regel gilt im Freibad

Wichtige Änderung beim Freibadbesuch. Durch die am 10. August in Kraft getretene Inzidenzstufe 2 gilt jetzt auch hier die 3G-Regel (getestet, genesen oder vollständig geimpft).

Veröffentlicht: Donnerstag, 12.08.2021 13:54

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Das heißt, Besucher brauchen einen Nachweis einer offiziellen Stelle (z.B. Testzentrum) über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einen Nachweis über Genesung (mind. 28 Tage und max. 6 Monate her) oder einen Nachweis über vollständige Impfung in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument.

Im Freibad Elsdorf muss man sich vorab Tickets für einen von zwei festen Zeiträumen besorgen, damit max. 720 Besucher anwesend sind. Zwischen den beiden Zeiträumen wird das Bad (ohne Besucher) gereinigt. Karten können online unter www.freibad-elsdorf.de gebucht werden.

Eine Maskenpflicht gilt überall im Gebäude und in der Warteschlangen vor der Kasse. Bei der Onlinebuchung sowie beim Barzahlen erfolgt eine Kontaktdatenerfassung. 

Aufgrund der besonderen Situation der Inzidenzstufe 2 bittet das Freibad Elsdorf darum, dass auch Kinder (und ggf. Jugendliche) bei alleinigem Besuch des Freibades eindeutig identifizierbar sind (mit einem amtlichen Ausweis). Andernfalls ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.

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