
Rhein-Erft: 2G+ - Regelung macht Gastronomen Sorgen
Wer im Rhein-Erft-Kreis ein Restaurant oder Cafe besuchen will, braucht ab Donnerstag neben seinem Impf- oder Genesenennachweis auch noch einen negativen Coronatest. Nur, wer schon seine Boosterimpfung bekommen oder in den letzten 3 Monaten eine Infektion durchgemacht hat, ist von der Regelung ausgenommen.
Veröffentlicht: Dienstag, 11.01.2022 16:32
Das steht in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die ab morgen gilt. Sie macht vielen Gastronomen im Kreis Sorgen. Denn der Aufwand, sich vor jedem Besuch im Restaurant oder Cafe testen zu lassen, sei für viele zu groß, so die Einschätzung des Deutschen Hotel- und Gastättenverbandes (DEHOGA) im Rhein-Erft-Kreis. Einige Betriebe im Kreis rechnen daher mit Umsatzeinbußen und schränken deshalb beispielsweise ihre Öffnungszeiten ein oder verkleinern ihre Karte. Andere Gastronomen würden aktuell sogar schon überlegen, ihre Betriebsferien vorzuziehen und den Betrieb zu schließen, da sich ihr Geschäft unter der 2G+ - Regeln nicht lohnen würde, heißt es vom DEHOGA.