
OLG plant offenbar Rekordsumme gegen Erzbistum Köln
In einem besonders schweren Fall von sexuellem Missbrauch zeichnet sich am Kölner Oberlandesgericht ein wegweisendes Urteil ab. Das Gericht beabsichtigt, das Erzbistum Köln zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zwischen 500.000 und 600.000 Euro zu verurteilen. Damit würde die bisherige Höchstsumme für vergleichbare Fälle von 300.000 Euro deutlich überschritten werden. Die Klägerin war in den 1970er und 1980er Jahren als Pflegetochter von einem Priester schwer missbraucht worden. Der verantwortliche Geistliche wurde für seine Taten bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die endgültige Entscheidung des Gerichts soll nach aktuellem Stand Ende November verkündet werden. Dazu ein Sprecher der Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“:
Auf die festgestellte Amtshaftung könnten sich künftig auch andere Betroffene berufen.
Zuvor hatte das Landgericht Köln die Klage der Frau noch abgewiesen. In der ersten Instanz hieß es, der Priester habe damals eher als Privatperson und nicht im Dienst der Kirche gehandelt. Dieser Einschätzung widersprach das Oberlandesgericht nun deutlich und sieht eine Haftung des Erzbistums als gegeben an. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass das ursprüngliche Urteil eine Korrektur benötige und das Bistum dem Grunde nach für den Schaden aufkommen müsse. Man spricht hier von der sogenannten Amtshaftung, bei der eine Institution für das Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter im Dienst geradestehen muss. Diese Entscheidung gilt unter Experten als juristischer Meilenstein für ähnliche Prozesse in der Zukunft.