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Entweder weil sie den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Dadurch wurden Verwarnungs- Bußgelder in Höhe von rund 425.000 Euro verhängt, das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt mit. 2021 leitete der Kölner Zoll etwas mehr Verfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein.
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