Region: Revision im Prozess um erfundenes NSU-Opfer

Nach dem Freispruch für den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers hat die Staatsanwaltschaft jetzt Revision eingelegt. Das Aachener Landgericht hatte den Anwalt in dieser Woche vom Vorwurf des Betruges freigesprochen.



Ihm sei kein Vorsatz nachzuweisen, so die Richter. Der Anwalt war im NSU-Prozess in München im Namen eines Opfers des Kölner Nagelbombenanschlags in der Keupstraße aufgetreten. Dieses Opfer gab es aber gar nicht. Laut der Richter habe der beklagte Anwalt nachlässig gehandelt und sei bis zuletzt gutgläubig gewesen. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders. Sie hatte in dem Prozess zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Einen Termin für das Revisionsverfahren gibt es noch nicht.

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