
Mit Blick auf eine mögliche Räumung noch stehender Häuser in Lützerath betonte die Polizei, dass sie erst auf Bitte zuständiger Behörden tätig wird. Und ein solches Ersuchen sei derzeit weder angekündigt noch gestellt. Räumungs- und Rodungsmaßnahmen stünden auch deshalb nicht bevor, weil erst im Herbst wieder abgeholzt werden dürfe. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte gestern entschieden, dass RWE das Grundstück eines Bauern in Lützerath zur Gewinnung von Braunkohle abbaggern und dafür Vorbereitungsmaßnahmen treffen darf. Seit einigen Monaten halten sich im Ort auch Klimaaktivisten in Hütten, Baumhäusern, Zelten und leerstehenden Häusern auf. Zuletzt hatte es im Februar einen massiven Polizeieinsatz gegeben, nachdem aus dem Kreis der Aktivisten Steine im Richtung eines Braunkohlebaggers geworden worden waren. Auch Polizisten und ihre Autos waren mit Steinen beworfen worden. Andere Beamte konnten damals zunächst ihre Kollegen nicht erreichen, weil teils einbetonierte Barrikaden aufgebaut worden waren.