
Region: Hilfsfonds für Härtefälle der RheinEnergie
Die RheinEnergie will Menschen helfen, die ihre Energiekosten nicht bezahlen können und deshalb möglicherweise gesperrt werden. Das Unternehmen stellt ab Oktober eine Million Euro bereit. So sollen Menschen unterstützt werden, denen die Sperrung ihrer Wärmeversorgung droht. Mit der Hilfsaktion für Härtefälle will die RheinEnergie nach eigenen Aussagen eine Überbrückung anbieten, bis die staatlichen Hilfen aus dem dritten Entlastungspaket greifen. Der Fonds steht denjenigen offen, die eine Zahlungsengpass haben und von einer möglichen Sperrung betroffen sind.
Veröffentlicht: Dienstag, 20.09.2022 10:06
Wer den Fonds in Anspruch nehmen möchte, muss folgende Kriterien erfüllen:
• Ausschließlich Privat- oder Haushaltskunde für Erdgas oder Wärme der RheinEnergie im Grundversorgungsgebiet der RheinEnergie
• Kein Empfang von staatlichen Transferleistungen, kein Antrag auf Erhalt derselben, die die Übernahme von Heizkosten beinhalten.
• Man muss 20 Prozent oder mehr des Haushalts-Netto-Einkommens für Energiekosten aufwenden (wer dies nicht selbst abschätzen kann, dem hilft die Schiedsstelle)
Die Anspruchsprüfung erfolgt über eine neutrale Schiedsstelle bei der RheinEnergie. Basis dafür ist eine vereinfachte Selbstauskunft mit Nachweisen zu den Einkommensverhältnissen. Dies können Verdienstbescheinigungen, Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide oder Elterngeldbescheide sein.
Ist die Prüfung positiv abgeschlossen, so erhalten Kunden die Unterstützung als eine Abschlagssenkung und die finale Zuwendung in der nächsten Rechnung ausgewiesen. Dabei berücksichtigt die RheinEnergie die durch die Preiserhöhung entstandenen Mehrkosten für maximal drei Abschlagsbeträge. Die maximale Zuwendungshöhe auf dem Kundenkonto beträgt 500 Euro. Die Unterstützung steht jedem Haushalt nur ein Mal zur Verfügung. Die Leistungen aus dem Fonds erscheinen unter dem Punkt „Zuwendung aus Härtefallfonds“ in der Rechnungsübersicht.