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Region: Aufpreis für Flugumbuchung ist erlaubt
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Region: Aufpreis für Flugumbuchung ist erlaubt

Im vergangenen Jahr sind viele unserer Urlaubsflüge wegen der Corona-Pandemie von den Fluglinien umgebucht worden. Einige haben dafür einen Aufpreis verlangt, und dafür vor Gericht auch recht bekommen. In dem konkreten Fall hatten Verbraucher gegen die Lufthansa geklagt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 04.03.2021 08:30

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Ihre ursprünglich für März und Ostern 2020 geplanten Flüge mussten aufgrund der Corona-Pandemie seitens der Fluggesellschaft annulliert werden. Beide Verbraucher wollten ihre jeweiligen Flüge auf deutlich spätere Zeitpunkte verschieben. Deshalb hat die Lufthansa in beiden Fällen Umbuchungsgebühren erhoben. In erster Instanz gab ein Gericht den Klägern recht, das Oberlandesgericht Köln kassierte die Entscheidung und änderte sie zugunsten der Fluggesellschaft.

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