Ringen um Wahl-O-Mat

Im Streit um das beliebte Portal Wahl-O-Mat will sich der Betreiber, die Bundeszentrale für politische Bildung, außergerichtlich einigen. Es wird mit dem Kläger, der Partei Volt Deutschland, verhandelt.

© Radio Erft

Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Wahl-O-Mat Anfang der Woche verboten – und die Bundeszentrale hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Im Moment ruht das Verfahren aber. Das Gericht in Köln hatte beanstandet, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteiligt. Seitdem ist der Wahl-O-Mat offline.

Ob er vor der Europawahl am Sonntag noch einmal freigeschaltet wird, kann keiner sagen. Die Bundeszentrale argumentiert, dass es ja nur darum geht, eine Hilfe zur Wahlentscheidung zu bieten, und nicht, dem Wähler die Entscheidung abzunehmen. Beim Wahl-O-Mat kann man pro Runde bis zu acht Parteien aus allen zur Wahl stehenden Parteien auswählen – und die Reihenfolge ist so wie auf dem Stimmzettel. Mit nur einzigen Klick kann man danach acht neue Parteien auswählen und vergleichen.

Millionen nutzen den Wahl-O-Mat

Die kleine Partei Volt Deutschland war gerichtlich gegen den Wahl-O-Mat vorgegangen und Montag hatte ihr das Gericht in Köln Recht gegeben - knapp eine Woche vor der Europawahl. Millionen Wähler haben den Wahl-O-Mat im Netz schon als Entscheidungshilfe genutzt - er wird schon seit langem immer vor wichtigen Wahlen freigeschaltet. Mit seiner Hilfe sollen Menschen die Partei finden, die am besten zu den eigenen Ansichten passt. Der Wahl-O-Mat soll vor allem jüngeren Wählern als Entscheidungshilfe dienen und auch zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen. Allein bei der letzten Bundestagswahl wurde er fast 16 Millionen Mal gespielt.

Weitere Meldungen