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In Bergheim und Elsdorf können Bürgerinnen und Bürger ab dem 20. April wieder persönlich und vor Ort ihr Anliegen vortragen. Allerdings mit Einschränkungen. So müssen unter anderem im Vorhinein feste Termine vereinbart werden – online oder per Telefon. Außerdem müssen Besucher einen Mund- und Nasenschutz tragen. Beide Rathäuser machen aber nochmals darauf aufmerksam, dass Anliegen nur vor Ort geklärt werden sollten, wenn es unbedingt notwendig ist. Alle weiteren Rathäuser im Rhein-Erft-Kreis bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie sind aber online und telefonisch erreichbar.
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