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Räumung vom Wiesencamp wäre rechtmäßig
© Radio Erft / Archivbild
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Räumung vom Wiesencamp wäre rechtmäßig

Das Wiesencamp der Klimaaktivisten in Morschenich wird nicht mehr allzu lange stehen bleiben – davon geht der Kreis Düren aus. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat auch in zweiter Instanz beschlossen, dass eine Räumung des Wiesencamps rechtmäßig ist.

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Der Besitzer der Wiese hatte noch argumentiert - das Protestcamp müsse wegen des Grundrechts der Versammlungsfreiheit stehen bleiben. Die Richter sahen das aber anders: denn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gelte nur für friedliche Camps - und dazu zählt das Wiesencamp nicht. Der Eigentümer der Wiese muss nach diesem Beschluss dafür sorgen, dass die privaten Wohnwagen und Lehmhütten der Besetzer von seinem Grundstück kommen. Das Wiesencamp gilt als Rückzugsort für die Klimaaktivisten im Hambacher Forst. In der Vergangenheit hat die Polizei bei Durchsuchungen des Camps unter anderem gesuchte Waldbesetzer festgenommen sowie Waffen sichergestellt. 

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Wie geht es jetzt weiter?

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Die deutsche Rechtsprechung funktioniert – das sagt der Kreis Düren zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster für das Wiesencamp in Morschenich. Der Kreis Düren erwartet jetzt, dass der Eigentümer den Beschluss des Oberwaltungsgerichts akzeptiert und ihm nachkommt. Dafür will der Kreis Düren ihm noch mehrere Wochen Zeit geben. Sollte dann immer noch nichts passiert sein, müsste ihm der Kreis eine schriftliche Anordnung zur Räumung schicken – ab da an hätte der Eigentümer noch vier Wochen Zeit zu handeln. Seit 2012 steht das Wiesencamp als Zeichen des Protestes am Hambacher Forst. Schon häufiger hat der Kreis Düren angeordnet, das Camp zu räumen – immer wieder hat der Eigentümer geklagt und die Räumung hinausgezögert. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgericht hat der Eigentümer des Wiesencamps vorerst keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten eine Räumung zu verhindern.

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