Pulheim/Köln: Haftstrafe für Kinderschänder

Im Fall des sexuell misshandelten Kindes in Pulheim ist der angeklagte Mann zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Das Kölner Landgericht befand den angeklagten Franzosen unter anderem des sexuellen Missbrauchs eines Jungen in drei Fällen für schuldig.

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Die Polizei hatte den Mann im August in Saarbrbücken festgenommen. Er soll das Kind zusammen mit dem Hauptangeklagten im Münsteraner Missbrauchskomplex mehrmals in einem VW-Bus und einer Ferienwohnung missbraucht haben. Das Opfer ist wohl das Kind der Lebensgefährtin des Münsteraners. Außerdem fanden die Ermittler kinderpornografisches Material auf dem Handy, externen Festplatten und Laptops des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft fordert insgesamt 8 Jahre und 3 Monate Haft. Die Verteidigung plädiert auf maximal 6 Jahre.

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