
© Radio Erft
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Neben Süßigkeiten soll der Mann auch gestohlene Drogerieartikel, Rucksäcke, Eistee und Spirituosen unter anderem auf dem Flohmarkt am Porzer Autokino verkauft haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er damit 180.000 Euro eingenommen haben. Der andere Angeklagte soll Teile des Geldes aufbewahrt haben. Er muss sich deshalb wegen des Verdachts der Geldwäsche verantworten. Das Urteil wird Mitte April erwartet.
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