
Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sie wirft dem Oberbauleiter der damaligen U-Bahn-Baustelle fahrlässige Tötung vor. Bei dem Unglück 2009 waren auch zwei junge Männer getötet worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der angeklagte Oberbauleiter seine Kontrollpflichten verletzt. Die Verteidigung hat für den Angeklagten dagegen einen Freispruch gefordert. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung sei dem Mann nicht nachzuweisen. Am Nachmittag wird das Plädoyer der Verteidigung noch fortgesetzt. Abschließend wird sich auch der Angeklagte selber noch einmal äußern, heißt es von der Verteidigung. Ein Urteil könnte damit noch in dieser Woche gesprochen werden. Das wäre rechtzeitig, um eine Verjährung zu verhindern. Die droht zum zehnten Jahrestag am 3. März.