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Ab Montag, 27. April, gilt die Maskenpflicht in NRW. Wir haben die wichtigsten Antworten zur neuen Regelung.
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Von der Stadt Erftstadt heißt es auf Anfrage, die Erftstädter würden sich vorbildlich an die Maskenpflicht halten. In Wesseling spricht man von einer hohen Akzeptanz, in Bedburg von hohem Pflichtbewusstsein der Bevölkerung und in Frechen gab es bis jetzt keine Notwendigkeit für eine Ahndung. Auch in Elsdorf, Kerpen und Bergheim gibt es, wenn überhaupt, nur wenige Verstöße. Die Frage nach Bußgeldern ist in der Coronaschutzverordnung (noch) nicht geregelt. Die Städte können, müssen aber keine Strafen verhängen. In Brühl und Kerpen hat man sich beispielsweise darauf verständigt, für Wiederholungstäter oder besonders uneinsichtige Menschen ein Verwarngeld von bis zu 55 Euro zu verhängen.
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