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Pflichtbewusst bei Maskenpflicht
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Ab Montag, 27. April, gilt die Maskenpflicht in NRW. Wir haben die wichtigsten Antworten zur neuen Regelung.
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Pflichtbewusst bei Maskenpflicht

Seit Montag gilt die sogenannte Maskenpflicht beim einkaufen und in Bussen und Bahnen. Im Rhein-Erft-Kreis haben sich die Menschen damit arrangiert.

Veröffentlicht: Dienstag, 28.04.2020 13:45

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Von der Stadt Erftstadt heißt es auf Anfrage, die Erftstädter würden sich vorbildlich an die Maskenpflicht halten. In Wesseling spricht man von einer hohen Akzeptanz, in Bedburg von hohem Pflichtbewusstsein der Bevölkerung und in Frechen gab es bis jetzt keine Notwendigkeit für eine Ahndung. Auch in Elsdorf, Kerpen und Bergheim gibt es, wenn überhaupt, nur wenige Verstöße. Die Frage nach Bußgeldern ist in der Coronaschutzverordnung (noch) nicht geregelt. Die Städte können, müssen aber keine Strafen verhängen. In Brühl und Kerpen hat man sich beispielsweise darauf verständigt, für Wiederholungstäter oder besonders uneinsichtige Menschen ein Verwarngeld von bis zu 55 Euro zu verhängen.


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