
OVG prüft geplantes FC-Trainingszentrum in Köln
In Münster befasst sich das Oberverwaltungsgericht am Freitagvormttag erneut mit dem geplanten Ausbau des FC-Trainingszentrums im Kölner Grüngürtel. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung rechtlich wirksam ist.
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Verhandlung zum FC-Ausbau in Münster
Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt am Freitag (14.08.) erneut über den geplanten Ausbau des Trainingszentrums des 1. FC Köln im Grüngürtel. Die Verhandlung war ursprünglich schon vor zwei Monaten angesetzt, wurde damals aber kurzfristig verschoben.
Jetzt müssen die Richter prüfen, ob der Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des Trainingszentrums rechtlich wirksam ist. Gegen den Plan klagen der Naturschutzbund und eine Bürgerinitiative.
Kritik gibt es vor allem an der geplanten Nutzung der Gleueler Wiese. Nach ihrer Auffassung ist die Fläche bislang für die Allgemeinheit zugänglich und steht außerdem unter Denkmal- und Landschaftsschutz.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Bebauungsplan bereits einmal für unwirksam erklärt. Nach einer Revision des 1. FC Köln hob das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung jedoch wieder auf. Die Leipziger Richter kamen zu dem Schluss, dass die Versiegelung eines kleineren Teils der Gesamtfläche mit dem Charakter der Grünfläche vereinbar sei.