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NRW: Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen
© pixabay / Symbolbild
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NRW: Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen

Schülerinnen und Schüler dürfen in NRW auch ohne vorherigen (negativen) Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster durch Beschluss vom 26. April 2021 klargestellt.

Veröffentlicht: Dienstag, 27.04.2021 12:05

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Die Entscheidung betrifft sowohl Prüfungen an Schulen als auch Berufsabschlussprüfungen. Der Antragsteller wollte per einstweiliger Anordnung sicherstellen, dass er seine Abschlussprüfung als Gärtner im Garten- und Landschaftsbau am Mittwoch (28.4.) auch ohne Test absolvieren kann. Dem kam das Gericht nach. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Zur Begründung hieß es, das der Anspruch auf Teilnahme an der Berufsabschlussprüfung grundrechtlich fundiert sei. Die Landwirtschaftskammer habe keine Ermächtigungsgrundlage, für die Teilnahme an der Prüfung einen negativen Test zu verlangen. Nach der Coronabetreuungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen dürften nicht getestete Schülerinnen und Schüler an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen. Diese Prüfungen würden getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt. 

(Az.: 5 L 268/21).

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