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NRW:  Erleichterungen für vollständig Geimpfte ab Montag
© gettyimages/Nastco
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NRW: Erleichterungen für vollständig Geimpfte ab Montag

In NRW gelten ab morgen erste Erleichterungen für vollständig gegen Covid-19 geimpfte Menschen. Wer geimpft oder bereits mit dem Virus infiziert war, müsse dann etwa im Einzelhandel keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen, teilte die Landesregierung mit.

Veröffentlicht: Samstag, 01.05.2021 09:42

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Die Testpflicht entfällt demnach für alle, die seit 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder durch einen mindestens 28 Tage alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie bereits eine Corona-Infektion überstanden haben (Details siehe unten).

Davon profitieren sollen auch Reisende, die aus Corona-Risikogebieten nach NRW zurück kommen. Die Regeln sollen neben dem „Click and Meet“ im Einzelhandel auch für den Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen gelten. Auch die Testpflicht in Schulen soll für diese Menschen entfallen, auch wenn hier bislang nur Wenige geimpft sein dürften.

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Nachweis notwendig

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Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

  1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
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