
Möglich wird das, da der Landtag das entsprechende Gesetz mit landesweiter Tragweite nicht noch einmal verlängern will. Darauf haben sich nach dpa-Informationen die Regierungsfraktionen von CDU und FDP verständigt. Damit entfallen ab dem 19. Juni besondere Befugnisse der Regierung. Die Coronaschutzverordnung ist davon aber ausgenommen. Sie gilt weiterhin.
Durch die "epidemische Lage" hatte die Landesregierung außerordentliche Befugnisse zur Bekämpfung der Corona-Krise. Unter anderem durfte sie im Notfall per Rechtsverordnung die Verschiebung von Eingriffen im Krankenhaus verlangen, um Covid-Patienten versorgen zu können, oder auch medizinische Geräte und Materialien beschlagnahmen.
Die Bundestag hatte vor gut zwei Wochen die deutschlandweite "epidemische Lage von nationaler Tragweite" noch einmal verlängert. Sie dient als rechtliche Grundlage für Corona-Regelungen wie etwa Impfungen oder Übernahme der Testkosten.