
Deshalb ist der geplante Beginn am Mittwoch noch unter Vorbehalt. Der Notbetrieb ist aber nicht für die breite Bevölkerung gedacht, sondern für Betriebe und Personen, die in systemrelevanten Bereichen arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel der Gesundheits- und Ernährungsbereich. Alle anderen Zulassungen sollten vorerst aufgeschoben werden. Außerdem hat der Kreis einige Regeln für den Notbetrieb aufgestellt: Zutritt zur Zulassungsstelle haben nur diejenigen, die vorher einen Termin über die Homepage vereinbart haben und nur eine Person pro Zulassung. Außerdem kann nur mit EC-Karte bezahlt werden und die Fahrzeughalter sollen maximal fünf Minuten vor ihrem Termin auf der Zulassungsstelle erscheinen. Die Sicherheitsabstände von 2 Metern sollen eingehalten werden und wer Erkältungssymptome aufweist oder sich in Quarantäne befindet, bekommt keinen Zutritt zur Zulassungsstelle.