Noch keine Wahlbenachrichtigungen im Rhein-Erft-Kreis

Ab dem 4. August 2025 können in Nordrhein-Westfalen die Benachrichtigungen für die Kommunalwahl am 14. September 2025 verschickt werden. Im Rhein-Erft-Kreis verzögert sich der Versand jedoch, da das Wählerverzeichnis erst kürzlich fertiggestellt wurde. 

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Versand startet am 14. August

Seit Montag (04. August) können in NRW die Benachrichtigungen für die Kommunalwahl am 14. September verschickt werden. Allerdings wird es im Rhein-Erft-Kreis noch etwas dauern, bis sie tatsächlich rausgehen. Denn das Wählerverzeichnis ist gerade erst fertig geworden und die Benachrichtigungen müssen jetzt noch gedruckt werden. Deswegen wird mit dem Versand erst am 14. August begonnen, heißt es von der Kreisverwaltung. Grundsätzlich müssen die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens zum 24. August verschickt sein. In der Benachrichtigung stehen zum Beispiel Informationen zum jeweiligen Wahllokal oder zur Briefwahl. Bei den Kommunalwahlen werden eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen. So werden neben den Stadt- und Gemeinderäten auch Bürgermeister, der Kreistag und der Landrat gewählt. NRW-weit sind rund 13,7 Millionen Menschen wahlberechtigt.