
© Radio Erft
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Symbolbild
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Wer im März oder April einen Förderantrag zur „NRW Soforthilfe 2020“ gestellt hat, kann jetzt einmalig 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen. Hintergrund ist, dass die Soforthilfe nicht für Lebensmittel und Wohnungsmiete benutzt werden durfte, sondern nur für geschäftliche Ausgaben wie Mieten, Leasingraten und Kredite. Das hatte für Unmut unter Freiberuflern, Künstlern und Solo-Selbstständigen gesorgt.
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