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Maskenpflicht in Bus und Bahn
© Radio Erft / Symbolbild
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Maskenpflicht in Bus und Bahn

Nicht zu viele Fahrgäste, immer ein Sitzplatz Abstand und eine Mund-Nasen-Bedeckung - so sieht Busfahren in Coronszeiten aus. Ab dem 27. April dürfen auch in den Bussen der REVG nur noch Fahrgäste mit Mundschutz mitfahren.

Veröffentlicht: Sonntag, 26.04.2020 09:53

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Außerdem muss der Mindestabstand eingehalten werden. Laut der REVG können sich alle Fahrgäste an der Sitzordnung auf den Monitoren in den Bussen orientieren. Und es dürfen nicht mehr als 20 Fahrgäste in einem der Linienbusse mitfahren, in den größeren Gelenkbussen sind es maximal 30. Mitarbeiter der Verkehrsgesellschaft beobachten das Fahrgastaufkommen. Wird es zu voll kann einer von vier Ersatzbussen eingesetzt werden, heißt es.

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KVB verteilt Masken in der Bahn

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Wer mit den Bussen und Bahnen der KVB fahren will und noch keine Maske hat, der sollte sein Gesicht mit einem Schal oder Tuch bedecken, so der Verkehrsbetrieb. Mitarbeiter der KVB werden außerdem am Montag in den Bussen und Bahnen mitfahren und Masken verteilen. Bußgelder drohen aber vorerst nicht. Die Menschen, die keine Maske tragen sollen erst angesprochen werden, so NRW-Gesundheitsminister Laumann. Das gilt auch bei der KVB. Fahrgäste ohne Maske dürfen auch weiter mitfahren. Allerdings hat die KVB in ihren Fahrzeugen das Hausrecht und kann, wenn nötig die Polizei rufen, heißt es. Die Maskenpflicht gilt für alle ab dem sechsten Lebensjahrdem Schulalter. Ausgenommen sind alle, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

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Maskenpflicht in Bus und Bahn
© KVB
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