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Lockerungen: Das sind die neuen Corona-Regeln
© pixabay / Symbolbild
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Lockerungen: Das sind die neuen Corona-Regeln

Ab Freitag tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Wir erklären Euch die neuen Regeln.

Veröffentlicht: Mittwoch, 26.05.2021 14:41

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Die Kitas in NRW sollen ab dem 7. Juni wieder in den Regelbetrieb mit voller Betreuungsstundenzahl wechseln. Das sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP). Außerdem sollen in den Kitas Lolli-Schnelltests angeboten werden, berichtet die Rheinische Post.

Ministerpräsident Laschet (CDU) sagte nach dem Besuch des Impfzentrums in Düsseldorf, dass angesichts sinkender Corona-Neuinfektionen Öffnungen schneller als geplant kommen sollen. Dazu soll nun die Corona-Schutzverordnung mit "Vorsicht und Bedacht" überarbeitet werden. Bereits heute sollen dazu Entscheidungen fallen.

In Regionen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 soll Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich sein. Dazu zählt ab morgen (27.05.) auch der Rhein-Erft-Kreis. Die neue Regelung soll schon ab Freitag (28.05.) gelten, wenn die aktualisierte Corona-Schutzverordnung mit einem neuen Stufenplan in Kraft tritt, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Unter einer Inzidenz von 35 sollen ab September laut dem neuen Stufenplan sogar Clubs und Discotheken wieder öffnen dürfen und Stadtfeste erlaubt sein.

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Der neue Stufenplan

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Stufe 3: Inzidenz 100-50,1

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Kontaktbeschränkungen

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten.

Außerschulische Bildung

  • Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
  • Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen.

Kinder-/ Jugendarbeit

  • Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
  • Ferienangebote und Ferienreisen mit Test.

Kultur

  • Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente.

Sport

  • Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
  • Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test, Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung.

Freizeit

  • Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test, Freibäder für Sportbetrieb mit Test, Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test.
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Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

  • Wegfall click & meet, ohne Test,
  • Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm.

Messen/Märkte

  • Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept

Gastronomie

  • Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
  • Wegfall Umkreis-Verzehrverbot

Beherbergung/Tourismus

  • „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
  • Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
  • Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
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Stufe 2: Inzidenz 50-35,1

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Kontaktbeschränkungen

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten

Außerschulische Bildung

  • Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
  • Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test

Kinder-/ Jugendarbeit

  • Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test, auch innen ohne Maske

Kultur

  • Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
  • Museen usw. ohne Termin

Sport

  • Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  • Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
  • Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
  • Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test
  • innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan

Freizeit

  • Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
  • wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
  • wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
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Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

  • Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm

Messen/Märkte

  • Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig

Tagungen/Kongresse

  • außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test

Private Veranstaltungen (ohne Partys)

  • außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test

Gastronomie

  • Außengastronomie ohne Test
  • Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
  • Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)

Beherbergung/Tourismus

  • volle gastronomische Versorgung für private Gäste
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Stufe 1: Inzidenz ≤ 35

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Kontaktbeschränkungen

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten, außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Außerschulische Bildung

  • ohne Maske am festen Sitzplatz
  • wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Kinder-/ Jugendarbeit

  • Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test

Kultur

  • Veranstaltungen außen und innen
  • Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
  • ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Sport

  • Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
  • Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
  • wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
  • ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test

Freizeit

  • Freibäder ohne Test
  • Bordelle usw. mit Test
  • Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
  • ab 01.09. wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
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Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

  • Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Messen/Märkte

  • ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test

Tagungen/Kongresse

  • außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Private Veranstaltungen (ohne Partys)

  • außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

Partys

  • außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand

Große Festveranstaltungen

  • ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept
  • wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

Gastronomie

  • wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Beherbergung/Tourismus

  • Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen


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