
Die Kitas in NRW sollen ab dem 7. Juni wieder in den Regelbetrieb mit voller Betreuungsstundenzahl wechseln. Das sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP). Außerdem sollen in den Kitas Lolli-Schnelltests angeboten werden, berichtet die Rheinische Post.
Ministerpräsident Laschet (CDU) sagte nach dem Besuch des Impfzentrums in Düsseldorf, dass angesichts sinkender Corona-Neuinfektionen Öffnungen schneller als geplant kommen sollen. Dazu soll nun die Corona-Schutzverordnung mit "Vorsicht und Bedacht" überarbeitet werden. Bereits heute sollen dazu Entscheidungen fallen.
In Regionen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 soll Einkaufen im gesamten Einzelhandel ohne vorherigen negativen Corona-Test wieder möglich sein. Dazu zählt ab morgen (27.05.) auch der Rhein-Erft-Kreis. Die neue Regelung soll schon ab Freitag (28.05.) gelten, wenn die aktualisierte Corona-Schutzverordnung mit einem neuen Stufenplan in Kraft tritt, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Unter einer Inzidenz von 35 sollen ab September laut dem neuen Stufenplan sogar Clubs und Discotheken wieder öffnen dürfen und Stadtfeste erlaubt sein.
Der neue Stufenplan
Stufe 3: Inzidenz 100-50,1
Kontaktbeschränkungen
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten.
Außerschulische Bildung
- Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test
- Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen.
Kinder-/ Jugendarbeit
- Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test
- Ferienangebote und Ferienreisen mit Test.
Kultur
- Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente.
Sport
- Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen
- Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test, Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung.
Freizeit
- Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test, Freibäder für Sportbetrieb mit Test, Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test.
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
- Wegfall click & meet, ohne Test,
- Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm.
Messen/Märkte
- Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept
Gastronomie
- Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht
- Wegfall Umkreis-Verzehrverbot
Beherbergung/Tourismus
- „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
- Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
- Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
Stufe 2: Inzidenz 50-35,1
Kontaktbeschränkungen
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten
Außerschulische Bildung
- Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan
- Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test
Kinder-/ Jugendarbeit
- Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test, auch innen ohne Maske
Kultur
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
- Museen usw. ohne Termin
Sport
- Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
- Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
- Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
- Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test
- innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Freizeit
- Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
- Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm
Messen/Märkte
- Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
Tagungen/Kongresse
- außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test
Private Veranstaltungen (ohne Partys)
- außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test
Gastronomie
- Außengastronomie ohne Test
- Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
- Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Beherbergung/Tourismus
- volle gastronomische Versorgung für private Gäste
Stufe 1: Inzidenz ≤ 35
Kontaktbeschränkungen
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten, außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Außerschulische Bildung
- ohne Maske am festen Sitzplatz
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Kinder-/ Jugendarbeit
- Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test
Kultur
- Veranstaltungen außen und innen
- Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
- ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept
Sport
- Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test
- Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test
- ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test
Freizeit
- Freibäder ohne Test
- Bordelle usw. mit Test
- Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test
- ab 01.09. wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
- Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte
Messen/Märkte
- ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test
Tagungen/Kongresse
- außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test
Private Veranstaltungen (ohne Partys)
- außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test
Partys
- außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand
Große Festveranstaltungen
- ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
Gastronomie
- wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
Beherbergung/Tourismus
- Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen