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Lachgas-Verbot in Wesseling
© Radio Erft / Symbolbild
Eine leere Lachgas-Flasche
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Lachgas-Verbot in Wesseling

Wesseling verbietet Lachgas für Minderjährige! Eine neue Verordnung soll Jugendliche vor Missbrauch schützen und setzt klare Regeln. Bei einem Verstoß sind Bußgelder bis 1.000 Euro möglich.

Veröffentlicht: Freitag, 19.12.2025 15:48

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Maßnahmen gegen Lachgas-Missbrauch

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Die Stadt Wesseling hat eine neue Verordnung beschlossen, die ab sofort den Verkauf, die Abgabe und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige unter 18 Jahren verbietet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den zunehmenden Missbrauch von Lachgas einzudämmen und Kinder sowie Jugendliche besser zu schützen. In den vergangenen Monaten sei auch in Wesseling ein besorgniserregender Anstieg des Lachgas-Konsums unter Minderjährigen festgestellt worden.

Mit der neuen Regelung wird nicht nur der Zugang zu Lachgas eingeschränkt, sondern auch der Konsum auf öffentlichen Plätzen wie Spielplätzen, Schulhöfen, in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen ausdrücklich untersagt. Wer gegen die Verordnung verstößt – sei es vorsätzlich oder fahrlässig – muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Um den Schutz von Jugendlichen weiter zu stärken, wird das Jugendamt der Stadt ab dem kommenden Jahr Unterrichtseinheiten in allen weiterführenden Schulen in Wesseling anbieten.

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