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Kurztrip- und Einreiseverordnungen
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Kurztrip- und Einreiseverordnungen

Über ein verlängertes Wochenende mal eben schnell einen Kurztrip in die Eifel, an die Ahr oder nach Holland oder Frankreich machen. Mit immer weiter sinkenden Inzidenzzahlen träumen viele Menschen wieder davon, endlich wieder einen Kurzurlaub machen zu können. Alle Infos und was dabei zu beachten ist, gibt es hier!

Veröffentlicht: Montag, 17.05.2021 19:32

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Einreiseverordnung des Bundes

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Seit dem 12.05.2021 gilt die neue Einreiseverordnung des Bundes. Darin werden die Urlaubsgebiete, also Landkreise oder EU-Staaten in unterschiedliche Kategorien unterteilt.

  1. Risikogebiete: Keine Quarantäne für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete.
  2. Hochinzidenzgebiete: 10 Tage Quarantäne, Freitesten möglich, Ausnahmen für Immunisierte
  3. Virusvariantengebiete: 14 Tage Quarantäne - auch für Geimpfte und Genesene
  4. "Risikofreie" Gebiete: Testpflicht für nicht immunisierte Reisende

Wer von einem Kurztrip wieder nach Deutschland einreist, muss sich an diese Regeln halten.

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Kurztrip- und Einreiseverordnungen
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Risikogebiete ÜBERSICHT

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Als Hochinzidenzgebiet gelten aktuell (Stand 17.05.) unter anderem:

  1. Frankreich
  2. Holland
  3. Schweden
  4. Kroatien
  5. Türkei
  6. etc..(s.u.)


Als Risikogebiet gelten aktuell (Stand: 17.05) unter anderem:

  1. Italien
  2. Belgien
  3. Dänemark
  4. Luxemburg
  5. Irland
  6. etc..(s.u.)


Eine genaue Liste aller Länder und Risikogebiete gibt es HIER!


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Naherholung und Freizeit

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Über Pfingsten und die anstehenden Feiertage sind Naherholungsgebiete und Campingplätze so gefragt wie nie. Viele Menschen wollen nach dem langen Lockdown und den Ausgangssperre das Wetter und die freien Tage nutzen, um wieder nach draußen zu kommen und wenigstens ein bisschen Urlaub machen zu können.

Grundsätzlich sind Camping-Urlaube oder Kurztrips ab einer 7-Tage Inzidenz von unter 100 erlaubt.

Wichtig!

Alle Regelungen richten sich nach dem jeweiligen Inzidenzwert der Stadt oder des Landkreises!


Dabei gilt:

  1. Inzidenz > 100: Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Solarien und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen
  2. Inzidenz 50 - < 100: Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark und ähnliche. Freibäder öffnen zur Sportausübung (keine Liegewiese) mit negativem Testergebnis
  3. Inzidenz < 50: Öffnung von Freibädern (auch Liegewiesen) mit negativem Testergebnis. Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen möglich mit negativem Testergebnis


Alle Infos noch einmal vom LAND NRW zusammengefasst gibt es HIER!

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