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Kurioser Kunst-Diebstahl: Strafmaß zu hart?
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Kurioser Kunst-Diebstahl: Strafmaß zu hart?

Der Mann, der Kunstwerke des weltberühmten Malers Gerhard Richter aus dem Müll gefischt hat, bekommt möglicherweise eine mildere Strafe.

Veröffentlicht: Montag, 27.04.2020 13:04

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Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der Mann vom Amts- und vom Landgericht zu Recht wegen Diebstahls verurteilt wurde – aber die konkrete Strafe muss neu festgesetzt werden. Der Angeklagte hatte nach einem Besuch auf dem Grundstück des Künstlers in Köln mehrere Arbeiten von Richter im Abfall einer umgefallenen Mülltonne entdeckt und mitgenommen. Später versuchte er, die Werke vom Künstler signieren zu lassen und über ein Auktionshaus zu verkaufen. Vom Landgericht war der Mann zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden. Nun muss dieses Gericht erneut über die Höhe der Strafe entscheiden. Dabei geht es darum, inwieweit der Angeklagte nicht doch hätte zweifeln müssen, ob er die Skizzen aus dem Müll wirklich an sich nehmen darf. Härter darf die Strafe im Nachgang aber nicht mehr sein.

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