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Das Kölner Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Skizzen im Juli 2016 mitgenommen hatte und sie verkaufen wollte. Auch wenn die unsignierten Bilder auf dem legalen Kunstmarkt wohl nicht verkäuflich seien, seien sie nicht wertlos, sagte die Richterin. Schätzungsweise rund 60.000 Euro hätten sie dem Angeklagten aber wohl eingebracht. Der 49-Jährige hatte bei der Polizei ausgesagt, der Papiercontainer sei bei einem Sturm umgefallen. Die Bilder hätten deshalb nicht in der Tonne, sondern auf der Straße gelegen. Nach Auffassung des Gerichts waren die Skizzen dennoch nach wie vor Eigentum des Künstlers, der sie misslungen fand und deswegen entsorgt hatte.
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