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Köln/Münster: Gericht lehnt Eilantrag der AfD ab
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Köln/Münster: Gericht lehnt Eilantrag der AfD ab

Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht einen erneuten Eilantrag der Partei abgelehnt. Die AfD will dem Verfassungsschutz die Einstufung der Partei als Verdachtsfall untersagen lassen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 27.09.2023 15:05

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Das OVG in Münster verweist auf eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von März 2022. Der jetzt eingereichte Eilantrag sei identisch zu der früheren Entscheidung gewesen und deshalb abzulehnen, heißt es in der Mitteilung des OVG. Damit dürfe die AfD bis zu einer Entscheidung in dem am Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren weiterhin einstweilig vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden, teilte das Gericht mit.

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