
Köln/Münster: Der Fall Albers geht nach Karlsruhe
Der juristische Streit um die Entlassung des ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers nach der Silvesternacht 2015/2016 wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster sieht bei der durch ein Landesgesetz geregelten Besetzung der Polizeipräsidenten als politische Beamte in Nordrhein-Westfalen einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.12.2021 12:57
Deshalb setzte das OVG heute das Berufungsverfahren um die Klage gegen die Versetzung Albers in den einstweiligen Ruhestand bis zu einer Entscheidung der Bundesrichter aus. Nach den Vorfällen in der Silvesternacht 2015/2016 mit zahlreichen sexuellen Übergriffen gegenüber Frauen auf der Kölner Domplatte war Albers von der Landesregierung von seiner Aufgabe entbunden und gegen seinen Willen in den Ruhestand versetzt worden.